Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 für suissetec-Installationsbetriebe 

          der Bereiche Spengler, Sanitär, Heizung, Kälte, Lüftung, Klima

 


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1.     Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.

 

 

2.     Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 380/7, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

 

 

3.     Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offert-unterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.

 

 

4.     Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

 

 

5.     Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

 

 

6.     Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

 

 

7.      Der Vertragspartner anerkennt suissetec als Stelle für die Gewährung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art. 111 OR zu fordern.

 

 

8.     Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen. Die Garantieleistung erfolgt erst bei vollständiger Begleichung aller Rechnungen.

 

 

9.     Beanstandungen können nur innert 8 Tagen angezeigt und entgegengenommen werden.

 

 

10.   Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

 

11.   Der Verzugszins ab Verfalldatum beträgt 5%. Die Ware bleibt Eigentum der Thalmann AG bis zur vollständigen Zahlung. Der Garantieanspruch entfällt somit sofort.

 

 

12.   Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

 

13.   Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

 

 

 

 

14.   Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.

 

  

 

 

 

Thalmann AG   12.07.2017